Verhaltenskodex

Gültig für alle Mitarbeiter der Pfnier & Co GmbH

 

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ein konstruktives und faires Miteinander braucht klare Regeln, an die sich alle Beteiligten zu halten haben. Sie sind im vorliegenden Verhaltenskodex der Fa. Pfnier definiert und stehen in enger Verbindung mit unserer Unternehmenspolitik. Als langjähriges traditionsreiches Unternehmen verfügen wir über hervorragende Expertise und Reputation in der Bauwirtschaft. Rechtliches, moralisches und nachhaltiges Denken und Tun, Planen und Arbeiten, Kommunizieren und Handeln sind die obersten Prämissen in unserem Unternehmen und im Verhaltenskodex verankert.
Er dient uns als Basis für gesetzeskonformes und integres Verhalten. Die Fa. Pfnier hat für alle Bereiche klare Leitlinien geschaffen, innerhalb derer jede und jeder nach eigenem Ermessen entscheiden und sich gefahrlos bewegen kann.
Dies gilt für alle Mitarbeiter ebenso wie für unsere externen Stakeholder, wie zum Beispiel Lieferantinnen und Lieferanten, Dienstleisterinnen und Dienstleister etc., mit denen wir Geschäfte abwickeln. 

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit besten Grüßen
Pfnier Bauunternehmen
Geschäftsleitung 

 

Einleitung 

Aufgrund aktueller Markterfordernisse und im Einklang mit unserer Pfnier Unternehmenspolitik liegt unser Verhaltenskodex vor. Dies ist ein Leitfaden für ethisch korrektes Verhalten für den täglichen Arbeitsablauf und gilt 

  • für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fa. Pfnier sowie all jene, die im Namen der Fa. Pfnier agieren.
  • bei allen arbeitsbezogenen, geschäftlichen Aktivitäten.
  • im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten
  • und allen weiteren Stakeholdern.


Anwendung des Verhaltenskodex

Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie sich unsicher sind, inwieweit die
Vorgehensweise ethisch bedenklich ist oder wie die korrekte Vorgehensweise wäre, können
Sie sich an den unten abgebildeten Fragen und Antworten orientieren.

3 Fragen:

Ist die Vorgehensweise rechtskonform und werden geltende gesetzliche und rechtliche Vorgaben eingehalten?

Entspricht die Vorgehensweise dem Code of Conduct?

Kann ich das Vorgehen gegenüber meinem beruflichen und sozialen Umfeld mit gutem Gewissen argumentieren?

Sind Sie sicher, dass die Vorgehensweise korrekt ist beziehungsweise in der Berichterstattung kein schlechtes Licht auf Sie oder die Firma Pfnier werfen könnte?

Hierzu gibt es 3 Antworten:

JA                     Wenn das zutrifft, kann die Vorgehensweise fortgesetzt werden.  

VIELLEICHT     Wenden Sie sich zunächst an Ihre Führungskraft bzw. an unsere Meldestelle
                          auf unserer Homepage oder an Mail-Adresse: 
kanzlei@koellyanwaelte.at

NEIN                 Wenn dem nicht so ist, sollte die Vorgehensweise gestoppt werden!


Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Marktteilnehmern, Partnern und Lieferanten

Unser Fokus liegt auf effizientem Engagement für alle Stakeholder sowie einem transparenten und fairen Geschäftsgebaren. Mit Schulungen und der Implementierung eines Compliance Management System nach ISO 37301 wird sichergestellt, dass das Risiko eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften minimiert wird. Damit wird auch die Reputation der Fa. Pfnier nachhaltig abgesichert und das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Geschäftspartnern und Behörden in das Unternehmen gestärkt.

Stakeholder

Als Stakeholder wird eine Person oder Gruppe bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Projektes hat. Bei der Auswahl ihrer Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner (dazu gehören unter anderem Lieferantinnen und Lieferanten, Subunternehmerinnen und Subunternehmer wie auch Dienstleisterinnen und Dienstleister) setzt die Fa. Pfnier auf Berücksichtigung der im Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze. 
Durch die enge Zusammenarbeit mit lokalen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern und der Zahlung von Steuern und Abgaben leistet die Fa. Pfnier einen wichtigen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Entwicklung in Österreich. Die Fa. Pfnier berücksichtigt die Interessen und die Zufriedenheit unserer Kunden. Sie sind wesentliche Erfolgsfaktoren im Baugeschäft. Unter dem umfassenden Qualitätsbegriff versteht die Fa. Pfnier die Qualität der Ausführung des Projekts, Termin- und Budgettreue, Flexibilität, die technische und wirtschaftliche Zielerfüllung und zuallererst ein hohes Maß an Zufriedenheit bei unseren Kundinnen und Kunden.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • pflegt faire, professionelle und respektvolle Beziehungen zu allen Stakeholdern.
  • achtet darauf, dass der Verhaltenskodex in jeglichen Geschäftsverträgen berücksichtigt wird
  • geht auf die Anliegen ihrer oder seiner relevanten Stakeholder ein.
  • übt als Repräsentantin oder Repräsentant des Unternehmens eine Vorbildfunktion aus.

 

Compliance

Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Richtlinien. Die Fa. Pfnier implementiert ein Compliance Management System, welche im vollen Umfang den Anforderungen der ISO 37301 entsprechen. Diese werden laufend geprüft und zertifiziert. Die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht sind wesentliche Voraussetzungen für ein funktionierendes Compliance Management System. Dieses muss von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelebt werden, um den ethischen Standards des Unternehmens zu entsprechen. Die Compliance Schulung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil unseres Management Systems, welches darauf ausgerichtet ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzeskonform handeln. Weiters wird ein Hinweisgebersystem installiert.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • hält sich an alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
  • ist dazu angehalten, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen umgehend der Führungskraft zu melden.
  • kann sich darauf verlassen, dass die Meldung über das Hinweisgebersystem vertraulich behandelt wird. 

 

Bestechung und Korruption

Die Fa. Pfnier ist einem fairen, ehrlichen und verantwortungsvollen Verhalten gegenüber Kunden, Lieferanten, Behörden, Institutionen und sonstigen Partnern verpflichtet.
Jede Art von Korruption und Bestechung wird daher abgelehnt, die Einhaltung der diesbezüglichen
gesetzlichen Bestimmungen für selbstverständlich erachtet.
Unter Korruption und Bestechung ist die Annahme oder das Anbieten persönlicher Vorteile für sich
und/oder Familienangehörige bzw. Dritte zu verstehen.

Neben einem finanziellen Schaden trägt Korruption in hohem Maße zum Vertrauensverlust in der
Öffentlichkeit bei. Korruption gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und somit
auch Arbeitsplätze. Korruption stellt einen Straftatbestand dar.
Ziel unserer Richtlinie ist es daher, die Mitarbeiter und Führungskräfte für dieses Thema zu sensibilisieren und das Bewusstsein für die Folgen von Korruption und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung zu stärken. Es gilt, die besondere Verantwortung, die Integrität und das Ansehen des Unternehmens sowie die Effektivität ihrer Entscheidungen zu wahren. Es soll daher jede
Situation vermieden werden, die zu Interessenskonflikten im Sinne dieser Verhaltensrichtlinien führen könnte.

Alle Mitarbeiter und Führungskräfte werden daher aufgefordert, durch eindeutiges Auftreten Dritten
gegenüber dafür Sorge zu tragen, dass der Eindruck gar nicht erst entsteht, sie seien durch
persönliche Vorteile beeinflussbar. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Vergabe
bzw. Vorbereitung und Abwicklung von Aufträgen. Weiters darf keine Maßnahme eines Mitarbeiters
oder einer Führungskraft auf die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung des Empfängers abzielen.

Das Unternehmen wird allfällige Vorfälle konsequent aufklären und bei Zutreffen dienstrechtliche
Konsequenzen ziehen und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wiedergutmachung ausschöpfen.


Annahme von Geschenken, Sachleistungen, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie deren Anbieten

Jede Annahme bzw. jedes Anbieten von Geschenken, geldlichen Leistungen und/oder sonstigen materiellen Zuwendungen von Mitarbeitern oder Führungskräften im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sind generell untersagt. 
Erlaubt sind nur Kleinigkeiten, die einen vernachlässigbaren wirtschaftlichen Wert haben und auch als orts- und landesübliche Aufmerksamkeiten anzusehen sind sowie insbesondere aus Anlass von sozial anerkannten Gepflogenheiten (wie z.B. Bewirtungen, Höflichkeits- und Werbegeschenke) üblich sind. 
Die Wahrnehmung von Einladungen und/oder die Teilnahme an Veranstaltungen sind nur dann zulässig, wenn ein sachlich gerechtfertigtes Interesse besteht bzw. der geschäftliche Bezug gegeben ist. 
Die Annahme von Geschenken und Einladungen durch Mitarbeiter der Fa. Pfnier sowie die Gewährung von Geschenken und das Aussprechen von Einladungen an Amtsträger wie auch im privatwirtschaftlichen Bereich kann stets nur im Einzelfall beantwortet werden und es ist entsprechend unserer Richtlinie vorzugehen. Werden Zuwendungen gewährt oder angeboten, die einen Gegenwert von EUR 100,– überschreiten, ist jedenfalls die Zustimmung der Geschäftsführung einzuholen.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • urteilt nach bestem Wissen und Gewissen, ob es sich bei bestimmten Angeboten um Gastfreundschaft handelt oder um Geschenke, deren Annahme das Geschäftsverhältnis beeinflussen könnten.
  • hat als Unternehmensrepräsentantin oder -repräsentant eine Vorbildfunktion und steht für faire Geschäftspraktiken ein

 

Fairer Wettbewerb

Die Einhaltung eines transparenten und fairen Verhaltens am Markt ist für uns unverzichtbar. Eine Einschränkung des freien Wettbewerbs und Verstöße wettbewerbs- und kartellrechtlicher Natur sind mit der Unternehmenskultur nicht vereinbar. Illegale Praktiken in Bezug auf die Preisfestsetzung, die Marktaufteilung und Angebotsabsprache werden nicht geduldet. Absprachen und abgestimmte Verhaltensweisen mit dritten Unternehmen – insbesondere Mitbewerberinnen oder Mitbewerber, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bewirken oder bezwecken – sind verboten. Aus diesem Grund werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von diesem Themenkomplex betroffen sind oder betroffen sein könnten, in umfangreichen Schulungen aufgeklärt.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • trägt dafür Sorge, keine besonderen Vereinbarungen mit Mitbewerberinnen oder Mitbewerbern zu treffen, die den freien Wettbewerb beschränken
  • gewährleistet, keine sensiblen Informationen mit Mitbewerberinnen oder Mitbewerbern auszutauschen
  • meldet sich, sobald sie oder er unsicher ist, ob bestimmte Handlungen der Ausübung eines freien Wettbewerbs widersprechen


Soziales und faire Arbeitsbedingungen

Die Fa. Pfnier erkennt die sozialen gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt an. Ein besonderer Fokus wird dabei auf faire Arbeitsbedingungen gelegt. Die Fa. Pfnier setzt auf faire Entlohnung, die auf dem Prinzip der Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts beruht, legt größten Wert auf Nicht-Diskriminierung, toleriert keine Kinder- oder Zwangsarbeit auf ihren Baustellen sowie innerhalb ihres Einflussbereichs und gewährleistet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit als auch das Recht auf Kollektivverhandlungen und die Bildung eines Betriebsrates. Sie hält sich dabei an gesetzliche Vorgaben und berücksichtigt lokale Besonderheiten. Außerdem müssen die besonderen Rechte und Bedürfnisse minderjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beachtet werden – zum Beispiel die gesetzlichen Schutzvorschriften im Bereich der Lehrlingsausbildung.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • hat das Recht, mit Würde und Respekt behandelt zu werden.
  • behandelt andere Menschen in ihrem oder seinem Arbeitsumfeld ebenfalls mit Würde und Respekt.
  • ist dazu aufgerufen, bei etwaigen Verstößen im Bereich Menschenrechte oder Arbeitspraktiken diese umgehend zu melden.
  • kann offen mit Führungskräften über Arbeitsbedingungen kommunizieren, ohne Repressalien fürchten zu müssen.

 

Sicherheit und Gesundheit

Im Bereich Sicherheit und Gesundheit geht es um das Vermeiden von Unfällen sowie um die Gestaltung eines sicheren und gesundheitsförderlichen Umfelds. Die Fa. Pfnier setzt auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sowie strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Schwerpunkte sind hier unter anderem Führungsverantwortung wahrnehmen, Gefährdungen erkennen und beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen, wiederholte Schulungen und sonstige Sensibilisierungsmaßnahmen.
Auch die Erkenntnisse aus gefährlichen Situationen und Beinaheunfällen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren.
Maßnahmen und Aktivitäten aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit sind systematisch verankert und werden laufend evaluiert.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • hat das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz.
  • achtet nicht nur auf ihre oder seine eigene Sicherheit und Gesundheit, sondern auch auf die ihrer oder seiner Kolleginnen und Kollegen.
  • ist dazu verpflichtet, sich um ein sicheres und gesundheitsförderliches Umfeld zu bemühen und bei Gegenteiligem sofortige Maßnahmen einzuleiten, um dieses wieder herzustellen.
  • informiert bei (Beinahe-)Unfällen und gesundheitsbeeinträchtigenden Situationen sofort die jeweilige Führungskraft.

 

Vielfalt und Chancengleichheit

Fa. Pfnier fördert die Chancengleichheit und Gleichbehandlung – ungeachtet der Hautfarbe, Nationalität, sozialen beziehungsweise ethnischen Herkunft, etwaigen Behinderungen, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung, Familienstand sowie des Geschlechts oder Alters.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • trägt dazu bei, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle respektiert und wertgeschätzt fühlen.
  • ist offen für die Ideen anderer und trägt aktiv zu erfolgreichem Teamwork bei.
  • beteiligt sich nicht an Diskriminierung oder Mobbing und greift ein, sobald sie oder er solches Verhalten zur Kenntnis nimmt.

 

Datenschutz und Vertraulichkeit

Der vertrauensvolle und verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Dies bedeutet einerseits, dass sämtliche Verwendungen personenbezogener Daten (darunter fallen zum Beispiel Geburts- oder Gesundheitsdaten, Fotos etc.) im Einklang mit den anzuwendenden Datenschutzgesetzen – insbesondere der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren nationaler Begleitgesetzgebung – erfolgen.
Weiters ist der vertrauliche Umgang mit sensiblen Daten und Informationen vor allem in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und das Vertrauen der Stakeholder von größter Bedeutung.


Umgang mit Unternehmenseigentum

Unternehmenseigentum kann materieller, aber auch abstrakterer Natur sein. Zum materiellen Unternehmenseigentum gehören zum Beispiel Laptop, Firmenhandy, Dienstauto oder Baumaschinen beziehungsweise -werkzeuge. Zu dem immateriellen, abstrakteren Unternehmenseigentum gehören Wissen oder Betriebsgeheimnisse. Unternehmenseigentum und -informationen müssen in verantwortungsvoller Weise behandelt werden. Sie sollen dazu dienen, Sie beim Erreichen Ihrer persönlichen beruflichen Ziele sowie der allgemeinen Ziele des Unternehmens zu unterstützen. Eine Nutzung von Unternehmenseigentum und -informationen in widerrechtlicher, nachlässiger oder anderweitig unangemessener Weise wird nicht toleriert.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • geht sorgsam und verantwortungsbewusst mit dem vom Unternehmen bereitgestellten Eigentum um.
  • nutzt Unternehmenseigentum nur nach Absprache auch für private Zwecke.
  • geht umsichtig mit internem Wissen um.


Aus- und Weiterbildung

Die Fa. Pfnier setzt auf Förderung des Potenzials aller Beschäftigten. Möglichkeiten der persönlichen Weiterbildung sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen, ihre Talente und Fähigkeiten zu erkennen und auszubauen. 

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • übernimmt Verantwortung für die eigene Weiterbildung.
  • hat das Recht, Rückmeldung von der jeweiligen Führungskraft zu bekommen, um sich persönlich weiterzuentwickeln unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion etc.
  • darf sich weiterbilden unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion etc. 


Schutz von Lebensraum

Das Unternehmen bekennt sich klar zum Umweltschutz. Energieeffizienzmaßnahmen, Verwendung von erneuerbaren Energiequellen und damit Substitution fossiler Energieträger sowie Entwicklung und Einsatz von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen unterstützen uns dabei, Schadstoffemissionen zu verringern.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter

  • erkennt, dass sie oder er aktiv zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen kann.
  • identifiziert umweltbezogene Risiken und Auswirkungen des täglichen Arbeitsablaufs und versucht, diese zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren.
  • bemüht sich, Abfall, Energie, Wasser, Materialien und andere Ressourcen schonend und verantwortungsbewusst zu nutzen.
  • befolgt die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Reststoffe


Pfnier & Co GmbH

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